In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die systematische Behandlung von Parodontitis seit Jahrzehnten unverändert geblieben. Die bisherige Behandlungs-Richtlinie war völlig veraltet. Durch die neue PAR-Richtlinie bekommen Patienten ab dem 01.07.2021 die Parodontitistherapie, die dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entspricht. Wir freuen uns auf diesen Schritt!
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