Bleaching und die neue Medizinprodukteverordnung

Die neue MDR (EU-Medizinprodukteverordnung / Medical Device Regulation) löste die bestehende MDD (EU-Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG / Medical Device Directive MDD), was zur Folge hat, dass manche Bleaching-Produkte aus dem Markt genommen wurden. Eine nicht rechtsverbindliche Stellungnahme der Europäischen Union besagt, dass die Zahnaufhellung kein medizinisches Verfahren ist und daher nicht als Medizinprodukt geregelt werden sollte. Daher würden dann die EU-Kosmetikverordnungen für Zahnbleichmittel gelten.  Aktuell besteht eine gewisse Unsicherheit für den Vertrieb und schlussendlich auch über die Verwendung von Zahnbleichmittel die mehr als 6% Wasserstoffperoxid enthalten.

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