Amalgamverbot ab 2025

Der Europäische Rat hat den Amalgam Ausstieg ab Januar 2025 beschlossen.

Bestehende Amalgam Füllungen können im Mund bleiben. Das Quecksilberverbot bezieht sich nur auf zukünftige Füllungen.

Zahnfüllungen aus selbstadhäsiven Materialien werden nun von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – z.B. Glasionomerzemente, Glashybride oder selbstadhäsive Komposit-Hybride. Diese benötigen kein zusätzlicher Haftvermittler haben allerdings eine kürzere Haltbarkeit.

Hochwertige Füllungsmaterialien aus Komposit oder Kunststoff, sind deutlich langlebiger. Für gesetzlich Versicherte ist dafür wie bisher eine Zuzahlung notwendig.